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Fliegen lernen - Segelflug

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Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz Segelflug

Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz - SPL /  LAP(S)

 Fachliche Voraussetzungen:   

 

  • Flugtauglichkeit mindestens Klasse II oder LAPL Medical

  • Theoretische Ausbildung (s. u.)

  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes

  • Flugausbildung (s. u.)

  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn

  • Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz

  
Theoretische Ausbildung:   

theoretische Ausbildung in 8 Fächern, unter anderem in:

 

  • Luftrecht

  • Navigation

  • Meteorologie

  • Aerodynamik

  • Technik

  • Verhalten in besonderen Fällen,

  • menschliches Leistungsvermögen

  • Flugfunk. (kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden oder als eigenständige Prüfung)


Flugausbildung:
    
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern in den letzten 4 Jahren vor Ablegung der Prüfung.

In der Flugausbildung sind mindestens enthalten:
 

  • 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen und drei Anflügen aus ungewohnter Position sowie drei auf einem anderen Flugplatz als dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.

  • Die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100 km Flug mit Fluglehrer.

  • Mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer

  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen, sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen


 Ausbildungsdauer und Prüfung:
 

Ausbildungsdauer: maximal 4 Jahre
Prüfung:                  theoretische und praktische Prüfung spätestens vor Ende der maximalen Ausbildungsdauer (4 Jahre)
   
Flieger Ärztliche Untersuchung:
(LufVZO § 24a)

    
Mindestens Klasse 2 Gültigkeit:

 

  • bis 30. Lebensjahr: 60 Monate

  • bis 50. Lebensjahr: 24 Monate

  • ab 50. Lebensjahr: 12 Monate


Gültigkeit und Verlängerung (§ 41):   

unbefristet Gültig, sofern folgender Nachweis innerhalb der letzten 24 Monate erbracht wird:

 

  •  mindestens 25 Starts

  •  davon mindestens 5 Starts in einer Startart

  •  gültiges Flugtauglichkeitszeugnis  (24a LuftVZO)

  •  Nachweis erfolgt im Flugbuch


Passagierflüge:
Voraussetzung sind 3 Starts und Landungen auf dem Muster und der Klasse in den letzten 90 Tagen. Bei Kunstflug mindestens 50 Kunstflüge davon 3 in den letzten 90 Tagen.

Anmeldung zur Ausbildung:
Die Ausbildung wird von unserem befreundeten Verein der Flugsportgruppe Bölkow in Vogtareuth durchgeführt.
Sie können sich auf  der Web Seite https://www.alpenflug-vogtareuth.de informieren.

 

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