Fliegen lernen - Segelflug
Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz Segelflug
Bedingungen für die Privat Piloten Lizenz - SPL / LAP(S)
Fachliche Voraussetzungen:
-
Flugtauglichkeit mindestens Klasse II oder LAPL Medical
-
Theoretische Ausbildung (s. u.)
-
Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
-
Flugausbildung (s. u.)
-
Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
-
Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn
-
Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung:
theoretische Ausbildung in 8 Fächern, unter anderem in:
-
Luftrecht
-
Navigation
-
Meteorologie
-
Aerodynamik
-
Technik
-
Verhalten in besonderen Fällen,
-
menschliches Leistungsvermögen
-
Flugfunk. (kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden oder als eigenständige Prüfung)
Flugausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern in den letzten 4 Jahren vor Ablegung der Prüfung.
In der Flugausbildung sind mindestens enthalten:
-
60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen und drei Anflügen aus ungewohnter Position sowie drei auf einem anderen Flugplatz als dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
-
Die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100 km Flug mit Fluglehrer.
-
Mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
-
eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen, sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
Ausbildungsdauer und Prüfung:
Ausbildungsdauer: maximal 4 Jahre
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung spätestens vor Ende der maximalen Ausbildungsdauer (4 Jahre)
Flieger Ärztliche Untersuchung:
(LufVZO § 24a)
Mindestens Klasse 2 Gültigkeit:
-
bis 30. Lebensjahr: 60 Monate
-
bis 50. Lebensjahr: 24 Monate
-
ab 50. Lebensjahr: 12 Monate
Gültigkeit und Verlängerung (§ 41):
unbefristet Gültig, sofern folgender Nachweis innerhalb der letzten 24 Monate erbracht wird:
-
mindestens 25 Starts
-
davon mindestens 5 Starts in einer Startart
-
gültiges Flugtauglichkeitszeugnis (24a LuftVZO)
-
Nachweis erfolgt im Flugbuch
Passagierflüge:
Voraussetzung sind 3 Starts und Landungen auf dem Muster und der Klasse in den letzten 90 Tagen. Bei Kunstflug mindestens 50 Kunstflüge davon 3 in den letzten 90 Tagen.
Anmeldung zur Ausbildung:
Die Ausbildung wird von unserem befreundeten Verein der Flugsportgruppe Bölkow in Vogtareuth durchgeführt.
Sie können sich auf der Web Seite https://www.alpenflug-vogtareuth.de informieren.